Die Tarifkommission der DVG LSA informiert

Zum 01.11.2006 ist das neue Tarifrecht für die Beschäftigten der Länder in Kraft getreten. Mit dem nun geltenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, kurz TV-L befinden wir uns in der größten und weitreichendsten Reform des Tarifrechts seit Abschlusses des BAT/ BAT-O. Der Tarifvertrag ist in vielen Teilen ein Kompromiss zwischen den Vorstellungen der Länder und den der Arbeitnehmergewerkschaften. Wichtigstes Ziel war es die Arbeitsplätze zu sichern und den Flächentarifvertrag zu sichern ohne jetzige Besitzstände einzubüßen. Dies ist uns gelungen. Als Alternative wäre eine Zersplitterung der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und der Abschluss von Haustarifverträgen für jedes einzelne Land, mit zum Teil wesentlich schlechteren Konditionen.

Die aktuellen Entgelttabellen finden Sie unter:
http://dbb.de/mitgliedschaft-service/entgelttabellen.html

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